Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Presbyteriumswahl vom 18.2.24 in der Gemeindeversammlung

Rechtsmittelbelehrung (zu § 25 PWG)

Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kreissynodalvorstand des Ev. Kirchenkreises An Sieg und Rhein, Zeughausstraße 7-9, 53721 Siegburg, schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.